Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde,
In dieser aussergewöhnlichen Situation aufgrund der COVID-19-Pandemie möchten sich die Mitglieder der verschiedenen SGSV-Gremien mit ein paar Worten und in Gedanken an Sie richten und bitten, die Schutzregeln einzuhalten und möglichst wenig unterwegs zu sein.
In den verschiedenen Zentralsterilisationen tauchen viele Fragen auf:
Ich erhalten Medizinprodukte aus einer COVID-19+-Abteilung. Wie kann ich mich schützen?
Die Einhaltung der Guten Praxis zur Aufbereitung bleibt oberstes Gebot: Kapitel 5.1.3.
Beim Empfang des Materials in der Reinigungszone reicht die normal verwendete Schutzkleidung: Handschuhe, Schutzbrille, Schutzmasken, Schutzkittel, Haube und regelmässiges Desinfizieren der Hände.
Ich habe gehört, dass das Virus mehrere Stunden auf inerten Oberflächen (Arbeitsfläche, Türgriffe etc.) überlebt. Wie hoch ist mein Risiko bei der täglichen Arbeit?
Die Einhaltung der Guten Praxis zur Aufbereitung bleibt oberstes Gebot: Kapitel 5.2.5.
Regelmässiges Reinigen und Desinfizieren der Arbeitsoberflächen, Handwäsche oder -desinfektion eliminieren dieses Risiko.
Die Umsetzung dieser Massnahmen muss ein Reflex sein und muss auch nach der aktuellen Pandemie weiter fortgesetzt werden.
In meiner Gesundheitseinrichtung werden benutzte Masken gelagert und in die ZSVA gebracht. Wie hoch ist mein Risiko?
Solange die Transportsäcke oder -kisten mit den Masken verschlossen sind und der Inhalt nicht ohne Schutzausrüstung bearbeitet wird, besteht kein besonderes Risiko.
Es gilt einen spezifischen Lagerort zu bestimmten, um jegliches Verwechslungsrisiko mit anderem Material zu vermeiden.
Ich verstehe nicht, warum es nicht spezielle Reinigungs- und Desinfektionsprogramme für COVID-19+-Material gibt.
Alle bei einer angemessenen Verwendung von Chemikalien (Dosierung, Einwirkzeit) und gemäss den Anweisungen des Produktherstellers durchgeführten manuellen Reinigungs- und Desinfektionsverfahren wurden für alle Virustypen als viruzid validiert.
Der für die thermische Desinfektion im Reinigungs- und Desinfektionsgerät geltende A0-Wert (mindestens gleich oder über 3000 Sekunden in den meisten Gesundheitseinrichtungen) reicht für die Reduzierung der Viruslast aus. Das in den meisten Fällen anschliessende Sterilisationsverfahren garantiert das Abtöten des Virus.
Ich habe gehört, dass FFP2-Masken wiederaufbereitet werden können. Stimmt das?
Schutzmasken sind Einwegprodukte und deren Hersteller liefern keinerlei Anweisungen für eine Wiederaufbereitung.
Die Verantwortung für eine eventuelle Wiederaufbereitung dieser Masken liegt demzufolge bei dem, der sie wiederaufbereitet.
Eine wiederaufbereitende Gesundheitseinrichtung ist für das Inverkehrbringen von nicht für die Wiederaufbereitung vorgesehenen Masken verantwortlich.
Derzeit werden jedoch auf nationaler und internationaler Ebene Überlegungen angestellt, um effiziente Wiederaufbereitungsmethoden für diese FFP2-Masken zu entwickeln, falls wir in einen umfassenden Engpass geraten und nicht mehr sicherstellen könnten, dass die Akteure des Gesundheitswesens in direktem Kontakt mit Erkrankten geschützt sind.
Nur in diesem Rahmen nimmt die SGSV an einer Literatursichtung teil und führt, in Absprache mit den Behörden, Tests in Bezug auf mögliche Wiederaufbereitungsverfahren durch.
Zum jetzigen Zeitpunkt, sprich zur Veröffentlichung dieses Schreibens, wurde nachgewiesen, dass das Sterilisationsverfahren mit 18 Minuten, 134°C und gesättigtem Wasserdampf nicht verwendet werden darf, da die funktionellen Filtriereigenschaften der Masken nicht mehr garantiert werden können.
Wir warten nationale Testergebnisse ab, um über dieses Thema mehr zu berichten.
Mit kollegialen Grüssen
Hervé NEY
Präsident SGSV/ SSSH / SSSO